Die erste Frage, die wir uns stellen, wenn wir im Ausland einen Unfall haben, lautet: Welches Recht gilt?
Für die Bestimmung der Haftung und die Quantifizierung des Schadens gelten die anwendbaren Vorschriften des Staates, in dem sich der Unfall ereignet hat.
Wenn der Unfall in Italien passiert, so gilt grundsätzlich italienisches Haftpflichtrecht und der Schadenersatzanspruch wird also nach italienischem Recht abgewickelt.
Im Folgenden erklären wir Ihnen wir, auf welche Entschädigung Sie Anspruch haben und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie in Italien einen Unfall haben.
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